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Anfrage: Finanzierung der Direktzahlungen

Geschäftsnummer:

92.417

Eingereicht von:

Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR

Einreichungsdatum:

27.05.1992

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Direktzahlungen; Umsatzsteuer; Steuer; Prozent; Unterstellt; Werden; Geltenden; Warenumsatzsteuerordnung; Geschäftsverkehrsgesetzes; Detaillieferungen; Reduzierten; Höheren; Engroslieferungen; Festzusetzen; Erhoben; Bestimmungen; Steuermass; Nichtalkoholische; Getränke; Geschäftsreglementes; Esswaren; Geändert; Erhebung; Grundlagen; Gesetzlichen; Landwirtschaftsgesetz; Revidiertem; Finanzierung; Anregung:; Initiative

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Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates unterbreiten wir folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung:

Zur Finanzierung der Direktzahlungen nach revidiertem Landwirtschaftsgesetz werden die gesetzlichen Grundlagen über die Erhebung der Umsatzsteuer dahin geändert, dass Esswaren und nichtalkoholische Getränke der Umsatzsteuer zu einem reduzierten Steuermass unterstellt werden.

Im Rahmen der geltenden Warenumsatzsteuerordnung ist der Satz von 5,5 Prozent für Detaillieferungen mit einem entsprechend höheren Satz für Engroslieferungen festzusetzen.

Die Steuer wird erst erhoben, wenn die Bestimmungen über die Direktzahlungen in Kraft treten.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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